Beschreibung
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Voraussetzung dafür ist, dass
- das Kind rechtlich noch keinen Vater hat
- die Mutter der Anerkennung zustimmt
- alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen
Außerdem müssen alle Beteiligten persönlich anwesend sein.
Nähere Informationen über die notwendigen Zustimmungen, den Ablauf und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Vaterschaft erhalten Sie auf den Seiten des Landratsamts Reutlingen. Hier erfahren Sie auch, wie Sie einen Termin beim Jugendamt in Reutlingen vereinbaren können.

