Beschreibung
Familien mit geringem Einkommen können Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Unterstützung gibt es z.B. für:
- Schulbedarf
- Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten
- Kosten für Aktivitäten im Bereich Sport, Kunst und Kultur
- Schulausflüge und Klassenfahrten
- ...
Bildungs- und Teilhabeleistungen sind möglich für Kinder und Jugendliche, deren Familie
- Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht
- Kinderzuschlag erhält
- Wohngeld bekommt oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt.
Für jedes Kind müssen die Leistungen einzeln beantragt werden. Ein Antrag ist möglich
- beim Jobcenter, wenn die Familie Leistungen nach SGB II bekommt
- beim Landratsamt Reutlingen in allen anderen Fällen (mehr Informationen)
Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Stadt Metzingen.

