Beschreibung

Familien mit geringem Einkommen können Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Unterstützung gibt es z.B. für:

  • Schulbedarf
  • Mittagsverpflegung in Schule oder Kindergarten
  • Kosten für Aktivitäten im Bereich Sport, Kunst und Kultur
  • Schulausflüge und Klassenfahrten
  • ...

Bildungs- und Teilhabeleistungen sind möglich für Kinder und Jugendliche, deren Familie

  • Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht
  • Kinderzuschlag erhält
  • Wohngeld bekommt oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt.

Für jedes Kind müssen die Leistungen einzeln beantragt werden. Ein Antrag ist möglich 

  • beim Jobcenter, wenn die Familie Leistungen nach SGB II bekommt
  • beim Landratsamt Reutlingen in allen anderen Fällen (mehr Informationen)

Antragsformulare erhalten Sie auch bei der Stadt Metzingen.