Beschreibung
Das „Grundsicherungsgeld“ nach SGB II – auch als Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt – soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Menschen sichern. Das bedeutet: Anspruch auf Grundsicherungsgeld können Menschen haben, die entweder keinen Arbeitsplatz finden oder die trotz Arbeit kein ausreichendes Einkommen haben.
Grundsicherungsgeld wird nur bezahlt, wenn ein Antrag gestellt wurde. Ein Antrag kann beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Weitere Informationen zum Grundsicherungsgeld und zur Antragstellung (auch online möglich) gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitsagentur: Grundsicherungsgeld
Alternativ kann der Antrag auch schriftlich, telefonisch oder persönlich beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Das zuständige Jobcenter finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit.

